Zusammenfassung: Im Aufsatz wird die durch das Vereinsgesetz 2002 geschaffene Haftung des Rechnungsprüfers von Vereinen. Dabei wird vor allem auf den Inhalt der Haftung und Grundlegendes zur Tätigkeit eines Rechnungsprüfers erörtert.
Rechtsgrundlagen: §§ 24 ff VerG