Zusammenfassung: Im Beitrag wird das ortpolizeiliche Verordnungsrecht der Gemeinden als korrigierendes Instrument gegen unerwünschte Vorkommnisse erörtert. Dabei geht der Autor insbesondere auf den notwendigen Inhalt einer solchen Verordnung und ebenso auf unzulässige Bestandteile ein.
Rechtsgrundlagen: Art 118 Abs 6 B-VG; ortspolizeiliche Verordnungen