Die österreichische Erstattungsverordnung versagt Unternehmern aus Drittstaaten die Erstattung von Vorsteuern aus dem Bezug von Kraftstoffen. Diese einschränkende österreichische Regelung wertet der VwGH in Bezug auf Unternehmen aus der Türkei (anders als etwa in Bezug auf Unternehmen aus der Schweiz) als verdrängt. - VwGH 30. 6. 2026, Ra 2025/15/0015.

