ABGB: § 879
KSchG: §§ 6, 28, 29
Die Bekl versorgt Verbraucher mit Fernwärme über mehrere Fernwärmenetze, die in unterschiedlichem Ausmaß auf verschiedene Primärenergieträger setzen. Ihre AGB enthalten eine einheitliche Entgeltanpassungsklausel, wonach der vereinbarte Arbeitspreis einer indexbasierten Änderung unterliegt, die "zu 50 % auf dem Energieholzindex der Landwirtschaftskammer Niederösterreich (‚EHI‘), zu 25 % auf dem Österreichischen Gaspreisindex Methode 2019 MA-12 der Österreichischen Energieagentur (‚ÖGPI 2019 MA-12‘), zu 15 % auf dem österreichischen Verbraucherpreisindex 2020 (‚VPI 2020‘) und zu 10 % auf dem österreichischen Energie-Verbraucherpreisindex 2020 (‚COICOP 4.5‘) fußt."

