Der Beitrag analysiert die seit dem 1. 5. 2026 geltenden neuen kartellrechtlichen Regelungen für Lizenzverträge, nämlich die Technologietransfer-Gruppenfreistellungsverordnung (TT-GVO) der Europäischen Kommission und deren Leitlinien (TT-Leitlinien). Diese Regelungen ersetzen das alte Regime aus dem Jahr 2014 und versuchen, auch für neuere Entwicklungen im Bereich der Lizenzverträge Orientierungshilfen für die kartellrechtliche Prüfung zu geben.

