Dieser Erlass stellt einen Auslegungsbehelf zu den §§ 131 ff BAO, idF des Abgabenänderungsgesetzes 2025 - AbgÄG 2025, BGBl I 2025/97, dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Der Erlass enthält insb die zu beachtenden Kriterien und Details
der Führung von Büchern und Aufzeichnungen (Einzelaufzeichnungspflicht nach § 131 Abs 1 Z 2 BAO),
