In BGBl II 2026/226 wurde die Verordnung der BMJ über den Normalkostentarif veröffentlicht. Diese Verordnung tritt mit 1. 8. 2026 in Kraft und ist auf Leistungen der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte anzuwenden, die nach dem 31. 7. 2026 bewirkt werden.Zudem werden grds mit 1. 8. 2026 verschiedene Gerichtsgebühren neu festgesetzt (BGBl II 2026/227).

