Das Zu- und Abschlagssystem bei Bilanzberichtigungen nach § 4 Abs 2 Z 2 EStG 1988 gilt sinngemäß auch bei der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung und bei Vermietungseinkünften. Aber die gesetzlichen Voraussetzungen für die Zu- und Abschläge wurden in einem aktuellen BFG-Erkenntnis wiederum missverstanden. - VwGH 25. 2. 2026, Ra 2025/15/0073.

