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AUVA-Zuschuss auch für Entgeltfortzahlung an Heimarbeiter

ArbeitsrechtJudikaturBearbeiter: Manfred LindmayrRdW 2026/268RdW 2026, 345 Heft 5 v. 13.5.2026

ASVG: § 53b

Gem § 53b ASVG können DG, die in ihrem Unternehmen durchschnittlich nicht mehr als 50 DN beschäftigen, bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen Zuschüsse aus Mitteln der Unfallversicherung zur teilweisen Vergütung des Aufwandes für die Entgeltfortzahlung geleistet werden. Eine systematische und teleologische Interpretation der Bestimmungen ergibt, dass auch eine Entgeltfortzahlung an einen unfallversicherten Heimarbeiter den Betreiber eines Klein- oder Mittelunternehmens berechtigt, Zuschüsse von der AUVA zu fordern. Für den DG macht es keinen Unterschied, ob die ausgefallene Arbeitskraft, der er Entgeltfortzahlung leisten muss, ein DN iSd § 4 Abs 1 Z 1 ASVG oder ein Heimarbeiter iSd § 4 Abs 1 Z 7 ASVG ist.

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