IESG: § 1 Abs 2, § 1 Abs 6 Z 2
UrlG: § 4 Abs 5
1. Macht ein AN gegenüber dem Insolvenz-Entgelt-Fonds eine Urlaubsersatzleistung für einen mehr als 3 Jahre zurückliegenden - aufgrund fehlender Aufforderung durch den AG zum Urlaubsverbrauch - unionsrechtlich nicht verjährten Urlaub geltend, so heißt das nicht, dass dieser Anspruch auch nach dem IESG gesichert ist und dem AN dafür Insolvenz-Entgelt zusteht. Wortlaut und Zweck der Insolvenzschutz-RL sowie die hierzu ergangene Rsp des EuGH stehen der Anwendung des § 4 Abs 5 UrlG zur Urlaubsverjährung im Zusammenhalt mit § 1 Abs 2 IESG in einer solchen Sachverhaltskonstellation nicht entgegen.

