In seiner aktuellen Entscheidung1 setzt sich der OGH mit der Auslegung von Widerrufsvorbehalten in sogenannten "freien" Betriebsvereinbarungen auseinander. Dabei bestätigt das Höchstgericht einerseits die strengen Anforderungen an die Ausübung solcher Vorbehalte. Andererseits unterstreicht dieser Fall die Tücken von Regelungen in Betriebsvereinbarungen, die keine Grundlage im Betriebsverfassungsrecht haben.

