vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Haftung für Rechtsverfolgungskosten bei Insolvenzverschleppung

WirtschaftsrechtJudikaturBearbeiterinnen: Sabine Kriwanek/Barbara TumaRdW 2026/251RdW 2026, 329 Heft 5 v. 13.5.2026

IO: § 69

Die Verpflichtung der organschaftlichen Vertreter zur rechtzeitigen Insolvenzantragstellung (vgl § 69 Abs 2 und 3 IO) schützt nicht nur das Vertrauen der Gläubiger auf die Vertragserfüllung an sich, sondern auch auf die Deckung allenfalls zu deren Durchsetzung aufgewendeter berechtigter, sohin zweckentsprechender und notwendiger Prozesskosten in der Höhe, wie sie vom Prozessgericht zuerkannt worden wären. Aus einer (vertraglichen) Geschäftsbeziehung entspringende Rechtsverfolgungskosten für die Betreibung einer berechtigten (Alt-)Forderung sind somit vom Schutzzweck des § 69 Abs 2 IO umfasst.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte