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Bedeutende grenzüberschreitende Versicherungstätigkeiten nach der EU-Richtlinie 2025/2 ("Solvency II Review")

WirtschaftsrechtMichael GruberRdW 2026/234RdW 2026, 315 Heft 5 v. 13.5.2026

Sind Versicherungsunternehmen in einem anderen EU-(EWR-)Mitgliedstaat über eine Zweigniederlassung (Freedom of Establishment [FoE]) oder im freien Dienstleistungsverkehr (Freedom to provide services [FPS]) tätig,11Also nicht, wenn das Versicherungsgeschäft im anderen Mitgliedstaat (MS) über eine Tochter betrieben wird. Die Aufsicht über die Tochter obliegt diesem MS, allerdings sind dann für Mutter und Tochter die Normen über die Gruppenaufsicht (Art 212 ff Solvency II) zu beachten, die im Übrigen nunmehr auch umfangreich novelliert wurden. Das ist für die großen österreichischen Versicherungsgruppen von Bedeutung, weil diese (va in den CEE-Staaten) Tochtergesellschaften haben oder zumindest Beteiligungen halten; vgl FMA, Bericht zur Lage der österreichischen Versicherungswirtschaft 2025, 35. so haben sie künftig zum einen die Auslegung des Art 155 Solvency II22Richtlinie 2009/138/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2009 betreffend die Aufnahme und Ausübung der Versicherungs- und der Rückversicherungstätigkeit (Solvabilität II), ABl L 335, 1. durch den EuGH33EuGH C-18/24, Novis, ECLI:EU:C:2026:33. und die vom Gerichtshof vorgenommene Abgrenzung der Zuständigkeit der Aufsichtsbehörden des Herkunftsmitgliedstaates ("Home-Staat") und des Aufnahmemitgliedstaates ("Host-Staat") zu bedenken. Zum anderen wurde auch der Unionsgesetzgeber tätig: Mit der RL 2025/2 44Richtlinie (EU) 2025/2 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2024 zur Änderung der Richtlinie 2009/138/EG im Hinblick auf die Verhältnismäßigkeit, die Aufsichtsqualität, die Berichterstattung, langfristige Garantien, makroprudenzielle Instrumente, Nachhaltigkeitsrisiken, die Gruppenaufsicht und die grenzüberschreitende Aufsicht sowie zur Änderung der Richtlinien 2002/87/EG und 2013/34/EU , ABl L 2025/2. ("Solvency II Review")55Dazu allgemein S. Saria, Solvency II-Review: Versicherungswirtschaft als Enabler der (politischen) Prioritäten der EU? ZVers 2026, 2; Heigl/Huss, Die Überarbeitung der Solvency II-Richtlinie ist abgeschlossen: Was heißt das für Versicherungsunternehmen? ZVers 2025, 159. Beide Beiträge widmen sich aber dem vorliegenden Thema nicht weiter. Im Übrigen sei auf den grundlegenden Beitrag von Dreher, Solvency-II-Review - Versicherungsaufsichtsrecht für die Zukunft? VersR 2023, 137, verwiesen, der die grenzüberschreitende Aufsicht zwar erwähnt, aber nicht weiter analysiert. wurden neue Bestimmungen über bedeutende grenzüberschreitende Tätigkeiten (Art 152aa, 152ab Solvency II) eingeführt (Umsetzungsfrist: 29. 1. 2027). Das Urteil des EuGH wird an anderer Stelle analysiert.66 Gruber/Stern, EuGH C-18/24, Novis: Grenzüberschreitendes Versicherungsgeschäft - Zuständigkeit und Aufsichtskoordination, wbl 2026 (in Druck). Im Folgenden werden die neuen Solvency II-Normen vorgestellt.

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