Das Bauwerkvertragsrecht zeichnet sich durch eine erhebliche "Lücke" zwischen gesetzlichen Regelungen und praktischer Relevanz aus. Trotz der hohen gesamtwirtschaftlichen Bedeutung des Bauens und der Komplexität der Abwicklung und der rechtlichen Erfassung von Bauprojekten ist die Regelungsdichte dieses Rechtsgebietes im ABGB äußerst bescheiden. Bauwerkvertragsrecht ieS sucht man vergeblich, und wenn man die allgemeinen Werkvertragsregeln des ABGB betrachtet, könnte man - pointiert gesagt - zur Ansicht kommen, dass Werkverträge für halbwegs ausgewachsene Bauvorhaben gesetzlich fast ungeregelt sind.

