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VwGH: Mietvertragsgebühr bei bestimmter samt unbestimmter Dauer

SteuerrechtBearbeiter: Nikolaus ZornRdW 2026/215RdW 2026, 283 Heft 4 v. 10.4.2026

Wird ein Mietvertrag (im Wege von Kündigungsverzichten) auf bestimmte Dauer mit anschließender unbestimmter Dauer geschlossen, dann kann auch der 21-fache Jahreswert Bemessungsgrundlage der Mietvertragsgebühr sein. - VwGH 15. 12. 2025, Ro 2025/16/0004.

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