vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Die neue Beweisarchitektur im Produkthaftungsprozess

WirtschaftsrechtChristian Dorrer/Fabian SchüftnerRdW 2026/181RdW 2026, 228 Heft 4 v. 10.4.2026

Die Neufassung der Produkthaftungsrichtlinie (PH-RL), die bis 9. 12. 2026 in nationales Recht umzusetzen ist, markiert eine prozessuale Zäsur: Im Zentrum steht der Abbau struktureller Informationsasymmetrien, die den Fehler- und Kausalitätsnachweis im Produkthaftungsprozess bislang häufig faktisch vereitelten. Mit dem neuen Offenlegungsanspruch nach Art 9 PH-RL etabliert der Unionsgesetzgeber ein Instrument zur gerichtlichen Informationsgewinnung, dessen Reichweite durch eine Erforderlichkeits- und Verhältnismäßigkeitsprüfung sowie den Schutz von Geschäftsgeheimnissen begrenzt wird. Flankiert wird dieses System durch widerlegbare Beweisvermutungen nach Art 10 PH-RL, die den Nachweis von Fehler und Kausalität in typischen Beweisnotlagen substanziell erleichtern und prozessuale Risiken zulasten der Wirtschaftsakteure verschieben. Der Beitrag analysiert die dogmatische Einordnung und praktische Wirkung der prozessualen Neuerungen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte