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WKO-Info zum Sachbezug bei Spezial- und Montagefahrzeugen

Info aktuellArbeits-, Sozial- und SteuerrechtBearbeiter: Manfred LindmayrRdW 2026/179RdW 2026, 227 Heft 4 v. 10.4.2026

Mit dem LStR-Wartungserlass 2025 wurde die Sachbezugsbefreiung von Spezial- und Montagefahrzeugen eingeschränkt: Eine Befreiung gilt nun ausschließlich für die Fahrten zwischen Wohnstätte und Dienstort; wird ein solches Fahrzeug anderweitig privat genutzt, ist ein Sachbezug nach den allgemeinen Vorgaben zu berücksichtigen (siehe auch RdW 2026/47). Die Wirtschaftskammer Steiermark hat nun ein mit dem BMF abgestimmtes Informationsschreiben veröffentlicht, das die wesentlichen Punkte dieser Änderung erläutert und einige Sachverhalte weiter konkretisiert. Direktlink auf die WKO-Seite: https://tinyurl.com/WKO-Sachbezug-Spezialfahrzeuge

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