Mit der Richtlinie über Restrukturierung und Insolvenz1 hat der europäische Gesetzgeber einen weiteren Schritt in Richtung eines vereinheitlichten europäischen Restrukturierungs- und Insolvenzrechts gesetzt: die Schaffung eines harmonisierten Restrukturierungsverfahrens. Das Restrukturierungsverfahren findet sich systematisch im Spannungsfeld der Trias aus außergerichtlicher Restrukturierung (auf Basis einer Restrukturierungsvereinbarung), vorinsolvenzlichem Restrukturierungsverfahren und gerichtlichem Insolvenzverfahren (insb in Form eines Sanierungsverfahrens) wieder. Die Parallelität von außergerichtlicher, vorinsolvenzlicher und (zum Teil) gerichtlicher Restrukturierung zeigt sich insb an der wirtschaftlichen Ausgangssituation, dem Eintritt einer Krise, sowie dem angestrebten Ziel, einer erfolgreichen Restrukturierung und Sanierung. Insofern müssen die Restrukturierungsvarianten untereinander einem Vergleich standhalten. Aufgrund zunehmend internationaler Verflechtungen bei Restrukturierungen, insb bei Restrukturierungen von Konzernen, muss die jeweilige Restrukturierungsvariante nicht mehr nur einer Ausgestaltung eines Restrukturierungs- oder Insolvenzverfahrens standhalten, sondern stehen dieser eine Vielzahl verschiedener Verfahren gegenüber. Den verschiedenen Ausgestaltungen von Restrukturierungsverfahren widmet sich dieser Beitrag.