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Kündigungsschutz nach dem BEinstG: Zeiten als Leiharbeiter für Vierjahresfrist nicht anzurechnen

ArbeitsrechtJudikaturBearbeiterin: Barbara Lass-KönczölRdW 2022/523RdW 2022, 639 Heft 9 v. 16.9.2022

BEinstG: § 8 Abs 6 lit b

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