In der Information des BMF vom 25. 5. 2022, 2022-0.383.246, "Umfassende Amtshilfe im Bereich Steuern vom Einkommen (16. Mai 2022)" sind Belarus und Russland weiterhin als Staaten aufgelistet, mit denen eine umfassende Amtshilfe besteht. Die Info enthält jedoch die Anmerkung, dass der Informationsaustausch mit Belarus und Russland derzeit suspendiert ist; siehe zur Suspendierung im Verhältnis zu Russland aufgrund des Übereinkommens über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen (Amtshilfekonvention) die VO des BMF zu § 91 Z 2 GMSG über die Liste der teilnehmenden Staaten, BGBl II 2022/194. Im Rahmen dieser Information sollen nunmehr die ertragsteuerlichen Auswirkungen dieser Suspendierung des Informationsaustausches mit Belarus und Russland dargelegt werden.