Zahlungen in die Instandhaltungsrücklage einer vermieteten Wohnung führen (noch) nicht zu Werbungskosten. - VwGH 2. 5. 2022, Ro 2021/13/0014.
Ein Wohnungseigentümer vermietete Wohnungen und machte bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung unter den Werbungskosten die von ihm bezahlten Beiträge an den "Reparaturfonds" geltend. Das Finanzamt ließ diese Beträge nicht zum Abzug zu. Das BFG wies die Beschwerde ab.