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Rekordjahr 2022: Auf die Ökosoziale Steuerreform folgt die Abschaffung der kalten Progression

EditorialBearbeiter: Univ.-Prof. DDr. Gunter Mayr, Sektionschef im BMFRdW 2022/422RdW 2022, 515 Heft 8 v. 18.8.2022

Das Jahr 2022 sprengt alle Steuer-Rekorde: Anfang des Jahres wurde mit der Ökosozialen Steuerreform "die größte Steuerentlastung in der 2. Republik" beschlossen, die in den Jahren bis 2025 zu einer (Netto-)Gesamtentlastung von rund 18 Mrd € führt.11Vgl Mayr, RdW 2022, 122. Soeben im Juli wurde mit dem Abgabenänderungsgesetz 2022 ein weiteres großes Gesetzespaket parlamentarisch beschlossen, das sich vor allem auf die Lösung aufgetretener steuerrechtlicher Fragestellungen sowie auf die Umsetzung von EU-Richtlinien konzentriert.22Vgl Mayr, RdW 2022, 495. Und im Rahmen der Anti-Teuerungspakete soll nunmehr die "kalte Progression" abgeschafft werden. Bezogen auf die Veranlagungsjahre 2023 bis 2026 beträgt die Gesamtentlastung durch die Abschaffung der kalten Progression voraussichtlich über 20 Mrd €.

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