vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Unterhaltsaufwendungen an in Deutschland geduldete Ausländer

SteuerrechtBlick nach DeutschlandUdo EverslohRdW 2022/420RdW 2022, 509 Heft 7 v. 19.7.2022

Der BFH hat entschieden, dass Unterhaltsleistungen an in Deutschland (lediglich) geduldete (= Aussetzung der Abschiebung), nicht unterhaltsberechtigte Angehörige weder nach § 33a EStG noch nach § 33 EStG als außergewöhnliche Belastungen zu berücksichtigen sind. Das gilt auch dann, wenn sich der Steuerpflichtige gegenüber der Ausländerbehörde/Auslandsvertretung verpflichtet hat, die Kosten für den Lebensunterhalt seiner Angehörigen zu tragen. Das dBMF hat mittlerweile eine Billigkeitsregelung erlassen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte