In der Entscheidung über die Beschwerde gegen den an den Gestellungsnehmer ergangenen Haftungsbescheid für die Abzugssteuer nach § 99 Abs 1 Z 5 EStG darf das BFG nicht über Leistungszeiträume (Monate) absprechen, für die nicht bereits das Finanzamt die Haftung ausgesprochen hat. - VwGH 3. 5. 2022, Ra 2020/15/0055.