DSGVO: Art 12, Art 15
Nach Art 15 Abs 1 DSGVO hat die betroffene Person das Recht, vom Verantwortlichen eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob personenbezogene Daten verarbeitet werden; ist dies der Fall, hat sie ein Recht auf Auskunft über diese personenbezogenen Daten und ua (Buchst c) "die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, gegenüber denen die