AEUV: Art 101
GRC: Art 50
Die Vorlagefragen des OGH betreffen die Tragweite des Grundsatzes ne bis in idem (Art 50 GRC), und zwar im Wesentlichen, ob dieser Grundsatz parallelen oder späteren wettbewerbsrechtlichen Verfahren in anderen Mitgliedstaaten entgegensteht, wenn diese offenbar zumindest teilweise dasselbe Verhalten zum Gegenstand haben. Dazu stellt der EuGH nun klar: