Auch nach der E des EuGH in der Rs Lexitor (EuGH 11. 9. 2019, C-383/18 , RdW 2020/156) ist § 16 Abs 1 VKrG aF dahin auszulegen, dass laufzeitunabhängige Kosten bei vorzeitiger Kreditrückzahlung nicht zu reduzieren sind. OGH 28. 4. 2022, 3 Ob 216/21t.