In einem Vorabentscheidungsersuchen zum kostenfreien Rücktrittsrecht vor Beginn der Pauschalreise beim Auftreten unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände am Bestimmungsort, die die Durchführung der Reise erheblich beeinträchtigen (Art 12 Abs 2 RL (EU) 2015/2302 [Pauschalreise-RL]), möchte der OGH vom EuGH wissen, ob der tatsächliche Eintritt dieser Umstände maßgeblich oder ihr wahrscheinlicher Eintritt bei Rücktrittserklärung ausreichend ist. OGH 19. 5. 2022, 3 Ob 35/22a.