Der BFH hat im Beschluss vom 2. 2. 2022, I R 22/20, erstmals höchstrichterlich in einem Hauptsacheverfahren die einkommensteuerliche Behandlung von Cum/Ex-Geschäften geklärt. Im Folgenden werden die wesentlichen Aspekte der Entscheidung sowie daraus abzuleitende praktische Folgen vorgestellt.