Nennt das Finanzamt als Adressat des Umsatzsteuerbescheides die einzelnen Gesellschafter einer GesbR, so liegt ein an jeden Gesellschafter als Gesamtschuldner der Umsatzsteuer gerichteter Abgabenbescheid vor und nicht ein an die GesbR als Unternehmerin gerichteter Bescheid. - VwGH 3. 3. 2022, Ra 2020/15/0013.