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Arbeitskräfteüberlassung: Stellung der Kammern bei Gewerbeentziehung

ArbeitsrechtMag. Paul Kessler, LL.MRdW 2022/343RdW 2022, 416 Heft 6 v. 17.6.2022

Den Kammern kommen im Verfahren über den Entzug der Gewerbeberechtigung zur Arbeitskräfteüberlassung weitgehende Befugnisse zu, ua auch ein Beschwerderecht. Ein darüber hinausgehendes Revisionsrecht steht den Kammern jedoch nicht zu, wie der VwGH jüngst bestätigt.

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