Die derzeitige Rechtslage lässt unter bestimmten Voraussetzungen auch die Erbringung von Arbeitsleistungen durch Arbeitnehmer, die mit COVID-19 infiziert sind, zu. Im Einzelnen wirft diese Möglichkeit aber eine Vielzahl von Fragen auf, etwa, wie weit die Verpflichtung des Arbeitgebers reicht, das Vorliegen der Voraussetzungen für eine Zulassung zur Arbeit zu überprüfen, oder ob Arbeitskollegen bei Beschäftigung eines infizierten Arbeitnehmers berechtigt sind, ihrerseits die Erbringung von Arbeitsleistungen zu verweigern.