RL 93/13/EWG : Art 1
Vom sachlichen Anwendungsbereich der RL 93/13/EWG (KlauselRL) sind ua Vertragsklauseln ausgommen, die auf "bindenden Rechtsvorschriften" beruhen (Art 1 Abs 2 KlauselRL); dieser Ausdruck umfasst im Licht des ErwGr 13 der RL sowohl zwingende Vorschriften des nationalen Rechts als auch Vorschriften, die abdingbar sind und in Ermangelung einer anderen Vereinbarung zwischen den Parteien von Gesetzes wegen gelten.