ECG: §§ 3, 20
UWG: § 2
Im vorliegenden Wettbewerbsverfahren macht die Kl Ansprüche wegen irreführender Werbung im Internet geltend. Die Bekl sind in Deutschland ansäßig; ihre Werbemaßnahmen wirken sich auf den österreichischen Markt aus. Die Kl hat im November 2020 im Rahmen eines Asset Deal sämtliche Vermögenswerte einer insolventen Gesellschaft aus dem Firmengeflecht der Bekl übernommen und führt den Webshop dieser Gesellschaft fort. Die Zweitbekl macht ua Werbung mit Kundenbewertungen, die zu diesem Webshop abgegeben worden sind.