vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Brexit: Ltd mit Verwaltungssitz in Österreich

WirtschaftsrechtJudikaturBearbeiterinnen: Sabine Kriwanek/Barbara TumaRdW 2022/311RdW 2022, 392 Heft 6 v. 17.6.2022

IPRG: § 10

UGB: § 142

Die Rechtsfähigkeit eines ausländischen Rechtsträgers ist nach ihrem Gesellschaftsstatut zu beurteilen. Zur Ermittlung des Gesellschaftsstatuts verweist das österreichische Kollisionsrecht auf den Sitzstaat (vgl § 10 IPRG: "Sitztheorie"). § 10 IPRG und mit ihm die Sitztheorie wurden aber vom Anwendungsvorrang der unionsrechtlichen Niederlassungsfreiheit überlagert. Eine Gesellschaft, die in einem Vertragsstaat nach dessen Vorschriften wirksam gegründet wurde (hier Ltd), ist demnach in einem anderen Vertragsstaat - unabhängig vom Ort des tatsächlichen Verwaltungssitzes (hier Österreich) - in der Rechtsform anzuerkennen, in der sie gegründet wurde.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte