Der gegen die Ukraine geführte Krieg bringt unfassbares Leid über die dortige Bevölkerung, führt zu Vertreibung und zu Fluchtbewegungen durch ganz Europa. Im Rahmen dieser BMF-Info werden wichtige steuerrechtliche Fragestellungen behandelt, die sich im direkten Zusammenhang mit der Flüchtlingsbewegung aus Anlass der Kriegshandlungen in der Ukraine ergeben, insbesondere zu den Themen Spenden und Zuwendungen, Überlassung einer Unterkunft an Flüchtlinge, unbeschränkte Steuerpflicht von Flüchtlingen, Doppelbesteuerung sowie zur Verpflichtung zur Entrichtung der NoVA, der Kfz-Steuer und der (motorbezogenen) Versicherungssteuer für Kfz mit ukrainischer Zulassung. (Info des BMF vom 6. 5. 2022, 2022-0.335.782).