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OGH: Staatliche Förderung einer internationalen Schule - kein Lauterkeitsverstoß

Info aktuellWirtschaftsrechtBearbeiterinnen: Sabine Kriwanek/Barbara TumaRdW 2022/299RdW 2022, 378 Heft 6 v. 17.6.2022

Die Förderung einer internationalen Schule durch die Republik Österreich (jährlicher Baurechtszins iHv 1 €) aufgrund eines Staatsvertrags ist lauterkeitsrechtlich unbedenklich, weil kein Handeln im geschäftlichen Verkehr vorliegt. Wegen des fehlenden Handelns im geschäftlichen Verkehr (mangels Förderung fremden Wettbewerbs) kann der Unterlassungsanspruch auch nicht auf (allfällige) Verstöße gegen das unionsrechtliche Beihilfenrecht gestützt werden. OGH 22. 4. 2022, 4 Ob 47/22y.

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