Werden zur Einkunftserzielung verwendete Gebäude zerstört und neu aufgebaut, so stellt sich im Betriebs- und Privatvermögen die Frage, wie Ersatzleistungen aus Schadenersatz oder Versicherungen im Bilanz- und Steuerrecht zu erfassen sind.
Werden zur Einkunftserzielung verwendete Gebäude zerstört und neu aufgebaut, so stellt sich im Betriebs- und Privatvermögen die Frage, wie Ersatzleistungen aus Schadenersatz oder Versicherungen im Bilanz- und Steuerrecht zu erfassen sind.