UrlG: § 10 Abs 2
RL 2003/88/EG : Art 7
Nach dem Erkenntnis des EuGH 25. 11. 2021, C-233/20 , job-medium, steht fest, dass der in § 10 Abs 2 UrlG normierte Entfall des Anspruchs auf Urlaubsersatzleistung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch unberechtigten Austritt des AN unionsrechtswidrig ist (Widerspruch zu Art 7 Abs 2 RL 2003/88/EG , die für jeden AN einen bezahlten Mindestjahresurlaub von vier Wochen vorsieht). Das hat jedoch nur Auswirkungen auf den unionsrechtlich garantierten Mindesturlaub von vier Wochen. Eine finanzielle Abgeltung des innerstaatlich darüber hinausgehenden Urlaubsteils ist unionsrechtlich nicht geboten.