Freie Dienstnehmer haben zwar Anspruch auf Krankengeld, jedoch keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung gegenüber ihrem Auftraggeber. Dies hat auch Auswirkungen auf den Bezug von Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung, da Zeiten einer Erkrankung ohne Anspruch auf Krankengeld somit keine Beschäftigungszeiten darstellen. Dies kann dazu führen, dass Anspruchsvoraussetzungen auch bzw insb für Leistungen wie Weiterbildungsgeld oder Bildungsteilzeitgeld nicht erfüllt werden.