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Darf das Verwahrentgelt beim Bauträgervertrag auf den Erwerber überwälzt werden?

WirtschaftsrechtDr. Christian Prader/Univ.-Prof. Dr. Raimund PittlRdW 2022/244RdW 2022, 311 Heft 5 v. 19.5.2022

Seit 1. 7. 2021 heben nahezu alle Banken für Treuhandanderkonten ein Verwahrentgelt ein. Dieses beträgt - soweit überschaubar - zumindest idR 0,5 % der dort "geparkten" Treuhandsumme. Es stellt sich damit die Frage, wer diese zusätzlichen Gebühren neben den bereits "herkömmlichen" Bankspesen11Die Frage der Überwälzbarkeit und das Erfordernis einer transparenten Gestaltung der Gebühren werden in diesem Beitrag nicht behandelt. zu tragen hat. Der folgende Beitrag behandelt diese Thematik im Anwendungsbereich des BTVG.

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