Ein Amtshilfeersuchen der BWB (hier: an die niederländische Wettbewerbsbehörde) ist kein Akt unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt; es wird damit nicht unmittelbar in subjektive Rechte eingegriffen. Die Rechtmäßigkeit der Durchführung der Hausdurchsuchung ist durch die Rechtsschutzinstrumente des niederländischen Rechts zu überprüfen. VwGH 18. 3. 2022, Ro 2018/04/0001.