EpiG: § 32 Abs 3
EFZG: § 3
Wurde ein AN gem § 7 oder § 17 EpiG abgesondert, hat der AG gem § 32 EpiG Anspruch auf eine Vergütung für das Entgelt, das er dem AN für jeden Tag der Absonderung weitergezahlt hat. Ob eine dem AN gewährte COVID-19-Prämie bei der Bemessung der Vergütung nach § 32 EpiG für den Monat der Absonderung einbezogen werden muss, hängt davon ab,