Der hohe Anstieg an Energiekosten belastet die österreichischen Betriebe in unterschiedlichen Branchen und Größen. Die Finanzverwaltung reagiert mit einer vereinfachten Möglichkeit, die Vorauszahlungen der Einkommen- und Körperschaftsteuer im Jahr 2022 herabzusetzen. Damit soll eine unbürokratische und rasche Hilfe für die Unternehmen gewährleistet werden, um insb den bestehenden Liquiditätserfordernissen zu begegnen. Voraussetzung für die Herabsetzung ist in allen Fällen, dass der Steuerpflichtige glaubhaft machen kann, dass er vom Anstieg der Energiekosten konkret wirtschaftlich erheblich betroffen ist. Vom Vorliegen dieser Voraussetzung kann in den beiden nachfolgenden Fällen ausgegangen werden, sodass die Herabsetzung der Vorauszahlungen für die Einkommen- und Körperschaftsteuer für das Jahr 2022 auf 50 % des bisher festgesetzten Betrages beantragt werden kann: