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Viertes Corona-Steuerhilfegesetz (Entwurf)

SteuerrechtBlick nach DeutschlandUdo EverslohRdW 2022/173RdW 2022, 220 Heft 3 v. 18.3.2022

Das Bundeskabinett hat am 16. 2. 2022 den Entwurf eines Vierten Corona-Steuerhilfegesetzes beschlossen. Damit möchte die Bundesregierung Unternehmen und Bürger unterstützen und die wirtschaftlichen Auswirkungen durch die Corona-Pandemie abmildern. Im Folgenden werden einzelne Maßnahmen vorgestellt (siehe auch PM dBMF vom 16. 2. 2022).

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