vorheriges Dokument
nächstes Dokument

EuGH: Anwendbarkeit der FluggastrechteVO

Info aktuellWirtschaftsrechtBearbeiterinnen: Sabine Kriwanek/Barbara TumaRdW 2022/120RdW 2022, 156 Heft 3 v. 18.3.2022

Die VO (EG) 261/2004 (FluggastrechteVO) ist auf einen Fall wie hier nicht anzuwenden, in dem die einheitlich gebuchte Flugverbindung mit Anschlussflug, bei der die beiden Teilflügen von einem Luftfahrtunternehmen der Gemeinschaft durchzuführen sind, bei der sich jedoch sowohl der Abflughafen des ersten Teilflugs als auch der Ankunftsflughafen des zweiten Teilflugs in einem Drittstaat befinden und nur der Flughafen, auf dem die Zwischenlandung erfolgt, im Gebiet eines Mitgliedstaats liegt.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte