MSchG: §§ 15h, 15n Abs 3
Wird während der Elternteilzeit ohne Zustimmung des DG eine weitere Erwerbstätigkeit aufgenommen, kann
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MSchG: §§ 15h, 15n Abs 3
Wird während der Elternteilzeit ohne Zustimmung des DG eine weitere Erwerbstätigkeit aufgenommen, kann
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