UWG: §§ 1, 1a
Die Streitteile sind Medieninhaber von Tageszeitungen. Das Sicherungsbegehren der Kl war auf Untersagung des Ankündigens, Anbietens oder Gewährens von Vorteilen (insb Ersparnissen beim Erwerb von Waren und Dienstleistungen) gerichtet, sofern für die Erlangung dieser Vorteile der Abschluss eines Zeitungsabonnements notwendig ist und der Vorteil den Abonnementpreis bei Weitem übersteigt.