ABGB: § 271
GmbHG: § 15a
Ob die Voraussetzungen einer pflegschaftsgerichtlichen Genehmigung vorliegen, kann immer nur anhand des konkreten Einzelfalls beurteilt werden. Auch schon die Frage, ob ein Geschäft zum ordentlichen oder außerordentlichen Wirtschaftsbetrieb gehört, kann regelmäßig nur anhand der konkreten Umstände des Einzelfalls geklärt werden, sodass im vorliegenden Fall daher eine Einzelfallbeurteilung auf Grundlage der konkreten Situation in den betroffenen Gesellschaften vorzunehmen war.