Die Richtlinien stellen einen Auslegungsbehelf zu den einschlägigen Bestimmungen der BAO dar und enthalten allgemeine Bestimmungen zur Zuständigkeit, Regelungen zur Zuständigkeit der Finanzämter und Zuständigkeitsregelungen in Abgabenvorschriften des Bundes. Im Anhang befindet sich auch eine Tabelle, die einen Überblick über jene Bestimmungen des AVOG 2010 und der AVOG 2010 - DV bietet, die mit 1. 1. 2021 in die BAO übernommen wurden. Die Richtlinien sind ab dem 1. 1. 2022 generell anzuwenden und ersetzen den Erlass des BMF vom 16. 12. 2011, BMF-010103/0189-VI/2011. (Richtlinie des BMF vom 1. 1. 2022, 2021-0.891.220)